Liebe Tänzerinnen und Tänzer,
Liebe Eltern,
entsprechend der aktuellen Regelung der Sächsischen Coronaschutzverordnung wird wegen der anhaltenden Inzidenz über 35 in Leipzig ab sofort wieder die Vorlage des Impf- oder Genesenenstatus oder eines Testnachweises (Gültigkeit 7 Tage, siehe § 7, S. 1 Nr. 11 SächsCoronaSchVO) für den Zutritt zur Tanzschule notwendig werden. Diese Regelung betrifft ausschließlich alle Tänzer und Tänzerinnen im Erwachsenenbereich!
Damit die Dokumente für Geimpfte und Genesene nicht bei jedem Tanzschulbesuch mitgeführt werden müssen, kann nunmehr die Gültigkeitsdauer durch unser Personal vor Ort erfasst werden oder aber Sie laden alle Dokumente in unserer Tanzschul-APP hoch (bitte beachten: die hochgeladenen Dokumente sind nicht gleich sichtbar – diese müssen von unserem Büro freigegeben werden).
Der Zugang für unsere Kunden, welche nicht geimpft oder genesen sind, erfolgt nach Vorlage eines Negativ-Testnachweises (Apotheke, Testzentrum, Arbeitgeber, Arzt, etc.) – Gültigkeit 7 Tage! Als Alternative ermöglichen wir Ihnen die Durchführung eines Schnelltests vor Ort. Dieser kann selbst mitgebracht oder bei uns erworbenen werden (Kosten 5 Euro).
Ergeben sich hierzu Fragen, dann wenden Sie sich bitte via Mail direkt an uns.
Wir danken für Ihr Verständnis und grüßen herzlich! Ihr Tanzschul-Team Tanzschule Leipzig