Schutz- und Hygienekonzept zur Durchführung des Tanzunterrichts in den Schulen der Stadt Leipzig und Umgebung 

Wir freuen uns sehr, unsere Jugendlichen ab September zum Jugend-Tanzkurs begrüßen zu können. Da uns die Gesundheit und Sicherheit der Tanzschüler sehr am Herzen liegt, haben wir unser Schutz- und Hygienekonzept vollumfänglich aktualisiert und den behördlichen Vorgaben angepasst. Wir wollen mit unseren Jugendlichen einen tollen Tanzunterricht genießen.

 

Schutz- und Hygienekonzept 

Durchführung Tanzunterricht in den Schulen der Stadt Leipzig und Umgebung

 

Zum Schutz unserer Mitarbeiter und Kunden vor dem Corona Virus COVID-19 verpflichten wir uns unter Berücksichtigung der behördlichen Auflagen, die folgenden Infektionsschutzgrundsätze und Hygieneregeln für den Präsenzunterricht in den Schulen einzuhalten.

Bezugnehmend auf die aktuell gültigen Allgemeinverfügungen des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt, ist die Wiederaufnahme des Tanzunterrichts durch Tanzschulen seit Mai 2020 erlaubt.  Des Weiteren sind „Organisierte Tanzveranstaltungen von Tanzschulen und -vereinen wieder möglich.“ (Sächsische Corona-Schutzverordnung vom 25.08.2020)

Das vorliegende Konzept wurde unter Beachtung der behördlichen Vorgaben für Schulen erstellt.  

 

 

Auflagen / Anforderungen und deren Umsetzung

Das Betreten des Schulgeländes sowie der Schulräumlichkeiten durch den Tanzlehrer erfolgt mit Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung.

  • Bei Betreten der Einrichtung werden die Hände gewaschen und desinfiziert.
  • Die Schüler tragen bis Unterrichtsbeginn eine Mund-Nasen-Bedeckung.
  • Die Schüler müssen vor dem Unterricht ihre Hände waschen und desinfizieren.
  • Bei Kursbeginn (in der Aula, Turnhalle, Mensa) wird die Mund-Nasen-Bedeckung abgenommen.

Der Mindestabstand wird entsprechend eingehalten.

  • Der Tanzunterricht wird dementsprechend aufgebaut und der Mindestabstand eingehalten.
  • Der Tanzlehrer weist die Schüler daraufhin, sich erst kurz vor Unterrichtsbeginn zum Unterricht einzufinden.

Es erfolgt ein paarweises Tanzen ohne Partnerwechsel während des Unterrichtes.

  • Die Paare bleiben über die komplette Kurslaufzeit bestehen.
  • Der Tanzlehrer verzichtet auf ein Vortanzen mit Schülern.

Luftaustausch / Luftwechselrate

  • Der Luftaustausch bzw. Frischluftzufuhr ist alle 30 min. durch Stoßlüften möglich.
  • Die vorhandenen Fenster werden durch den Tanzlehrer während des Unterrichtes angekippt.

Hygienehinweise

  • Die Hygienehinweise werden durch den Tanzlehrer zu Beginn jeder Stunde mündlich an die Schüler übermittelt.

  Nachverfolgung von Infektionsketten / Kontaktdaten

  • Der Check-In vor JEDER Stunde erfolgt durch die personalisierte Dancecard der Schüler. Diese tragen sie bei sich und können den Check-In selbstständig durchführen.
  • Somit ist eine lückenlose Dokumentation und Nachverfolgung der Anwesenden pro Tag und Uhrzeit möglich.
  • Der Tanzunterricht ist nicht für den Publikumsverkehr (Eltern) geöffnet.

Personen mit Symptomatik, die auf eine Erkrankung an COVID 19 hinweisen

  • Zum Schutz der Schüler sowie Mitarbeiter und zur Verhinderung weiterer Infektionen werden Personen, die Symptome einer Erkrankung an COVID 19 aufweisen, vom Unterricht
  • Die Abfrage nach dem Wohlsein der Schüler erfolgt durch den Tanzlehrer vor Betreten der Räumlichkeiten. Schüler mit Krankheitssymptomen wird der Zutritt verwehrt.

 

Rechtsverbindliche Bestätigung

 

Es wird hiermit rechtsverbindlich bestätigt, dass die oben genannten Auflagen unter Beachtung der dazu übergebenen Umsetzungsbeschreibung eingehalten werden. Es ist bekannt, dass diese Auflagen Grundlage einer behördlichen Kontrolle darstellen können. Aktualisiert am: 01.09.2020

 

Oliver Thalheim

Inhaber